Fördermitgliedschaft bei Uebergebuehr

Regelmäßig fördern

Wir freuen uns sehr, dass du dich für unseren ehrenamtlich geführten, gemeinnützigen Verein interessierst. An dieser Stelle wollen wir dir einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeiten und unsere Aufgabengebiete geben und sind uns sicher, dass du dich für unsere Sache begeistern wirst.

Doch zunächst ein kleiner Blick auf unsere Gründungsgeschichte. Als am 29. Oktober 2003 die Domain „uebergebuehr.de“ registriert wurde, dachte wohl keiner daran, dass 18 Monate später ein Verein Uebergebuehr gegründet werden würde.

Als wir uns im April 2004 entschlossen, daraus eine bundesweite Informations- und Vernetzungsplattform für Hochschul-, Bildungs- und Sozialpolitik werden zu lassen, ahnten wir noch nicht, dass Uebergebuehr einen so hohen Stellenwert erreichen würde.

Seit dem 14. Mai 2005 gibt es Uebergebuehr als Verein, bei dem jede und jeder von uns mit viel Hingabe und Engagement mitwirkt.

Was bedeutet eine Fördermitgliedschaft?

Mit einer Fördermitgliedschaft unterstützt du als Fördermitglied die Arbeit von Uebergebuehr finanziell. Finanzielle Hilfe ist notwendig, da der Verein keine Beiträge von ordentlichen, aktiven MitgliederInnen erhebt. Daher ist der Verein auf Fördermitglieder angewiesen.

Die Beiträge helfen den laufenden Betrieb zu sichern. Dies bedeutet die Finanzierung der technischen Infrastruktur, Schulungen für neue aktive MitgliederInnen, Umsetzung von Projekten und vieles mehr. Alle Posten werden in einem Haushaltsplan festgehalten, den du als Fördermitglied natürlich erhältst.

Ermögliche uns nachhaltig zu arbeiten! Größere Projekte – wie beispielsweise media.uebergebuehr.de – konnten mit eurer Unterstützung realisiert werden! Fördermitglieder haben selbstverständlich das Recht bei Mitgliederversammlungen anwesend zu sein und haben ein Mitspracherecht. Auf unserer Vereinsseite www.uebergebuehr.org kannst du dich über alle Aktivitäten des Vereins informieren.

Da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, ist es uns möglich Zuwandsbestätigungen sowie Spendenquittungen auszustellen.

Wie kannst du Uebergebuehr fördern?

  • Für juristische Personen (Organisationen) beträgt der Mindestförderbeitrag 100.- Euro pro Jahr.
  • Natürliche Personen (Menschen) können ab 25 Euro pro Jahr fördern.

Die Förderung kann nach Wunsch jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich per Einzugsermächtigung, Dauerauftrag oder Einzelüberweisungen erfolgen.

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