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Mitbestimmung im Bildungssystem
Mit dem Urteil zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes haben die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht nicht nur das Gebührenverbot im Erststudium, sondern auch die bundesweite Absicherung der studentischen Interessenvertretung aufgehoben. Der Demokratieabbau an den Hochschulen kann damit noch weiter vorangetrieben werden. In der „Dienstleistungshochschule“ sollen Studierende nicht als gleichberechtigte Mitglieder über ihr Studium und die Hochschulentwicklung in einem gesellschaftlichen Kontext mitentscheiden, sondern sich ihre „Mitbestimmung“ über Marktmacht erkaufen. Durch ihre Gebühren, so wird propagiert, könnten sie sogar einen größeren Einfluss geltend machen, als bisher.